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Verlustabdeckung einer Gemeinde an eine ausgegliederte Gesellschaft als gesellschaftsteuerpflichtiger Zuschuss?
In einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH stellt der UFS Linz die Frage, ob die Verlustabdeckung einer Gemeinde an eine ausgegliederte Gesellschaft das Gesellschaftsvermögen dieser Gesellschaft i. S. d. Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 69/335/EWG erhöht – und somit Gesellschaftsteuerpflicht auslöst.
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; beim EuGH anhängig unter Rs. C-492/10 | Art. 4 Abs. 2 Buchst. b RL 69/335/EWG (Art. 3 Buchst. h RL 2008/7/EG), § 2 Z 4 KVG |
Der Fall
Der Gemeinderat der Stadt L. hat in der Sitzung am 16. 12, 2004 die Ausgliederung des Liegenschaftsvermögens und die Übertragung der Aufgaben der laufenden Vermögensverwaltung und -verwertung in eine Firma I. L. GmbH und in eine Firma I. L. GmbH & Co KG beschlossen. In dem Beschluss wurde auch festgehalten, dass die Stadt L. den Immobiliengesellschaften ab dem Rechnungsjahr 2005 einen jährlichen Gesellschafterzuschuss in Höhe des im jeweiligen Haushaltsvoranschlag dafür präliminierten Betrags gewährt.
Für das Jahr 2006 wurde vom Aufsichtsrat der Berufungswerberin am ein Wirtschaftsplan genehmigt . Die Stadt L., vertreten durch ihren Bürgermeister, hat am der Berufungswerberin einen Gesellschafterzuschuss zur Verlustabdeckung in de...