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Veräußerung von sieben Wohnungen im Wohnungseigentum als gewerblicher Grundstückshandel
Eine nachhaltige und damit gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Abgabepflichtige ein unbebautes Grundstück mit der Absicht erwirbt, darauf eine Wohnanlage mit neun Eigentumswohnungen zu errichten, wobei sieben Wohnungen auf planmäßige Art und Weise durch gezielte Werbung in der Öffentlichkeit an verschiedene Interessenten in einem nahen zeitlichen Zusammenhang zur Errichtung der Anlage veräußert werden; dies auch dann, wenn nicht die Absicht besteht, einen solchen „Vorgang“ zu wiederholen.
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-I/09 |
Der Fall
Der Berufungswerber wurde aufgrund des Kaufvertrags vom Alleineigentümer der Liegenschaft in X. Er erwarb das unbebaute landwirtschaftlich genutzte Grundstück von seinen beiden Schwestern um den Kaufpreis von 90.000 Euro. Im Jahr 2004 errichtete er auf dieser Liegenschaft eine Wohnanlage mit insgesamt neun Wohneinheiten; die Fertigstellung des Gebäudes erfolgte am . Die Herstellungskosten betrugen 435.000 Euro. Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom verkaufte der Berufungswerber eine Wohnung ins Wohnungseigentum. Mit Kaufverträgen vom , und wurden drei weitere Wohnungen ins Wohnungseigentum verkauft, wobei allen vier Verkäufen derselbe Quadratmet...