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BFGjournal 11, November 2010, Seite 378

„Ein gewisser finanzieller Druck, reinen Tisch zu machen, ist sachgerecht“

Im Journal zu Gast: Dr. Roman Leitner, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Hon.-Prof. für Finanzstrafrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz

Roman Leitner

Hon.-Prof. Dr. Roman Leitner setzt seine fachlichen Schwerpunkte im Finanzstrafrecht und Abgabenverfahrensrecht. Er ist vielfacher Fachbuchautor und Herausgeber der jährlichen Tagungsbände der finanzstrafrechtlichen Tagung in Linz. Anlässlich der bevorstehenden Novelle zum Finanzstrafgesetz baten wir ihn zum Interview.

UFSjournal:Insgesamt ergibt sich mit der geplanten Gesetzesänderung eine Verschärfung im gerichtlichen Finanzstrafverfahren. Was sagen Sie grundsätzlich zur FinStrG-Novelle 2010?

Roman Leitner: Die grundsätzliche Zielrichtung der FinStrG-Novelle 2010 halte ich für zutreffend. Es war meines Erachtens aus verschiedenen Gründen unvermeidlich, den Versuch zu unternehmen, schwere Abgabenkriminalität klar abzugrenzen und strenger zu ahnden. Die Novelle enthält zahlreiche neue mutige Ansätze. Dass diese nicht in allen Punkten „der Weisheit letzter Schluss“ sein können, liegt auf der Hand. Wenn man die einschlägigen Anstrengungen anderer Staaten im internationalen Vergleich betrachtet, ist dem Gesetzgeber jedenfalls ein bemühtes Ringen um sachgerechte Lösungen zu attestieren.

UFSjournal:Wie sehen Sie als Verteidiger im Finanzstrafverfahren die nach der Novelle in § 30a FinStrG vorgeschriebene Möglichkeit der Beantragung ...

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