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BFGjournal 10, Oktober 2010, Seite 352

§ 11a EStG: Betriebsnotwendigkeit von Einlagen

Gabriele Krafft

Der VwGH hat mit seinen Entscheidungen 2007/15/0261 und 2008/15/0007 die Frage geklärt, wie der Begriff der betriebsnotwendigen Einlagen zu verstehen sei. Mit diesen Erkenntnissen wurde einerseits eine Amtsbeschwerde gegen die Entscheidung des , als unbegründet abgewiesen, andererseits die Entscheidung des , wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren gab der UFS der Berufung zu RV/2640-W/10 statt.


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Der Fall

Der Berufungswerber beglich unterjährig laufende betriebliche Aufwendungen einer Mitunternehmerschaft – vor allem Reisekosten, Tank- und Hotelrechnungen sowie Mieten, Versicherungen und Energiekosten – aus privaten Mitteln.

Während des gesamten Jahres und zu den jeweiligen Zahlungszeitpunkten waren ausreichende betriebliche Barmittel zur Abdeckung dieser Aufwendungen vorhanden.

Die Entscheidungen

Die aufgehobene Entscheidung des UFS Wien

Unstrittig ist aufgrund des Vorbringens, dass die von der Betriebsprüfung als nicht betriebsnotwe...

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