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BFGjournal 10, Oktober 2010, Seite 341

UFS und Fachliteratur

Christian Lenneis und Wolfgang Aigner

Die Abgrenzung der Fachliteratur von nicht abzugsfähiger Belletristik ist in etlichen Berufungsfällen Streitthema. Weiters ist generelle Voraussetzung für den Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, dass die geltend gemachten Aufwendungen in Zusammenhang mit einer Einkunftsquelle stehen. Wie auch ein kürzlich entschiedener Fall zeigt, ist die Abgrenzung zwischen Fachliteratur und Belletristik mitunter eine diffizile Angelegenheit.


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§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a, Z 3 EStG 1988

Ein Fall

Der Berufungswerber ist ein ehemaliger Berufsgeistlicher einer christlichen Kirche. Er ist vor dem Streitjahr 2009 in den Ruhestand getreten. In der Einkommensteuererklärung 2009 beantragte er die Anerkennung von Fachliteraturkosten in Höhe von 282,68 Euro sowie Reisekosten in Höhe von 1.461,75 Euro als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988.

Über Ergänzungsersuchen des Finanzamts übermittelte der Berufungswerber

  • was die Reisekosten betrifft, eine Übersicht über die dienstlichen Aktivitäten als Vorsitzender eines Gremiums mit Angaben zu Tag, Abfahrt, Rückkehr, Stunden/Tag samt Entfernung;

  • was die Fachliteraturkosten betrifft, einen Beleg der Buchhandlung Herder vom betreffend Kauf des Buchs „Der Fall Da...

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