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BFGjournal 9, September 2010, Seite 334

Gefährdung der Einbringlichkeit

Johann Fischerlehner

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Gefährdung der Einbringlichkeit
RV/0849-L/10

Der Fall

Der Berufungswerber führt einen Gastronomiebetrieb. Nach der Aktenlage betreibt das Finanzamt bereits seit dem Jahr 2003 Einbringungsmaßnahmen. Mit den rechtskräftigen Beschlüssen des zuständigen Landesgerichts wurden betreffend den Gastronomiebetrieb Konkursanträge mangels Kostendeckung abgewiesen.

Der Berufungswerber brachte ein Zahlungserleichterungsansuchen beim Finanzamt ein und führte aus: Werde dem Berufungswerber die Möglichkeit gegeben, sein Lokal weiterzubetreiben, sei die Einbringung der Raten nicht gefährdet.

Die Entscheidung

Unabdingbare Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung nach § 212 BAO ist, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben besteht. Ein Stundungshindernis l...

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