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Gefährdung der Einbringlichkeit
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Gefährdung der
Einbringlichkeit
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Der Fall
Der Berufungswerber führt einen Gastronomiebetrieb. Nach der Aktenlage betreibt das Finanzamt bereits seit dem Jahr 2003 Einbringungsmaßnahmen. Mit den rechtskräftigen Beschlüssen des zuständigen Landesgerichts wurden betreffend den Gastronomiebetrieb Konkursanträge mangels Kostendeckung abgewiesen.
Der Berufungswerber brachte ein Zahlungserleichterungsansuchen beim Finanzamt ein und führte aus: Werde dem Berufungswerber die Möglichkeit gegeben, sein Lokal weiterzubetreiben, sei die Einbringung der Raten nicht gefährdet.
Die Entscheidung
Unabdingbare Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung nach § 212 BAO ist, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben besteht. Ein Stundungshindernis l...