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Der Bestandvertragsgebühr unterliegen nicht nur Bestandverträge im Sinn des bürgerlichen Rechts - nochmals zu den Abbauverträgen
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Der Bestandvertragsgebühr
unterliegen nicht nur Bestandverträge im Sinn des bürgerlichen
Rechts - nochmals zu den Abbauverträgen
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Der Fall
Der Grundstückeigentümer, auf dessen Grundstück sich ein Vorkommen von weißem Marmor (kristalliner Kalk) befindet, und der Abbauberechtigte schlossen eine Vereinbarung. Der Grundstückeigentümer räumt dem Abbauberechtigten die Berechtigung ein, das Kalkvorkommen abzubauen. Der Abbauberechtigte bezahlt monatlich als Pacht für weißes Material ... je Tonne, für Mauersteine ... je Tonne, für blaues Material ... je Tonne und für weißes bis blaues Material für die Glasfabriken ... je Tonne. Darüber hinaus verpflichtete sich der Abbauberechtigte, einen monatlichen Mindestzins zu zahlen. ...