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BFGjournal 9, September 2010, Seite 322

Die „Anwachsung“ eines KG-Anteils ist kein entgeltlicher Erwerb

Roland Setina

Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und wird dessen Mitunternehmeranteil nicht auf einen neuen oder verbleibenden Gesellschafter übertragen, so geht dessen Kapitalanteil unter; gleichzeitig vermindert sich das Einlagevolumen der KG. Da sämtliche Anteile zusammen stets 100 % ausmachen, erfolgt lediglich eine prozentuelle Erhöhung der – betragsmäßig unverändert gebliebenen – Anteile der übrigen Gesellschafter. Diese „Anwachsung“ bewirkt auf Seiten der verbliebenen Gesellschafter keinen entgeltlichen Erwerb.


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Der Fall

Die Berufungswerberin war seit 1992 Kommanditistin der Hotel X-GmbH & Co KG. Ihre Vermögenseinlage (Haft- und Pflichteinlage) betrug zunächst 870.000 ATS. Neben der Hotel X-GmbH als Komplementärin waren die Y Beteiligungs- und Treuhand-GmbH (in der Folge: Y-GmbH) mit einer Vermögenseinlage von 8 Mio. ATS sowie Herr EP (der damalige Ehegatte der Berufungswerberin) mit einer Vermögenseinlage von 2.830.000 ATS als weitere Kommanditisten an der KG beteiligt. Der Anteil der Berufungswerberin am gesamten Einlagevolumen der KG belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 7,44 %.

Per schied die Y-GmbH als Kommanditistin aus der KG aus (Abschichtungsvertrag ...

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