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Ermittlungspflicht des UFS
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Der Fall
Nach einer Gebührenprüfung wurde der Berufungswerberin in Zusammenhang mit einer im Jahr 2000 begebenen Schuldverschreibung eine Kreditvertragsgebühr (§ 33 TP 19 GebG) vorgeschrieben.
Mit Berufungsentscheidung vom , RV/0174-L/06, gab der UFS in einem Verfahren betreffend eine Kreditvertragsgebühr in Zusammenhang mit einer Schuldverschreibung statt und hob den erstinstanzlichen Bescheid auf.
Gegen diesen Bescheid richtete sich die Amtsbeschwerde gemäß § 292 BAO des Finanzamtes wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts. Der VwGH hat mit dem Erkenntnis vom , 2008/16/0139, die Berufungsentscheidung des , wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Er führte aus, der UFS habe sich ausschließlich mit der Frage beschäftigt (und diese zutreffend verneint), ob die Schuldverschreibung selbst einen Kreditvertrag darstellt, ohne zu prüfen, ob der Schuldverschreibung ein Kreditvertrag oder auch ein Darlehen zugrunde gelegen ist. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der Verpflichtung der Berufungsbehörde, den erstinstanzlichen Bescheid auch außerhalb...