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Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines iPod und von DVDs
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Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines iPod und von DVDs | |
Der Fall
Der Berufungswerber unterrichtet u. a. das Fach Musik an zwei Schulen und machte in diesem Zusammenhang bei der Veranlagung Werbungskosten geltend. Das Finanzamt anerkannte die Abzugsfähigkeit der angeführten Aufwendungen nur zum Teil, indem es die Ansicht vertrat, dass die Kosten für einen iPod und für audiovisuelle Hilfsmittel (DVDs) solche für die private Lebensführung darstellen würden.
Die Entscheidung
Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen Werbungskosten. Zu Werbungskosten führen auch die in Z 7 leg. cit. umschriebenen Ausgaben für Arbeitsmittel.
Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkunftsarten Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.
Nach Rechtsprechung und Verwaltungspraxis liegt die Kernaussage des zitierten § 20 EStG 1988 in einem Aufteilungs- und Abzugsverbot, das auf dem Gedanken der Steuergerechtig...