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Geschenke und Bewirtungskosten eines Priesters
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Geschenke und Bewirtungskosten eines Priesters | |
Der Fall
Der Berufungswerber beantragte in seiner Einkommensteuererklärung unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen für die Bewirtung von Gästen und Mitarbeitern anlässlich seines 40-jährigen Priesterjubiläums sowie für Geschenke an Mitarbeiter der Pfarre als Werbungskosten. Vom Finanzamt wurde die Abzugsfähigkeit versagt.
Dagegen wendete der Berufungswerber ein, dass die Feier des Dienstjubiläums zwar als privater Anlass einzustufen sei, sich ein Priester bei der gebotenen Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach langjähriger Tätigkeit in einer Gemeinde einer entsprechenden Feier anlässlich eines derartigen Jubiläums indes nicht entziehen könne.
Eine derartige Feier stelle eine gute Möglichkeit der „Werbung“ um „Kunden“ (Gottesdienstteilnehmer) dar, die auch das wesentliche Zielpublikum der nach dem Gottesdienst stattfindenden Bewirtung gewesen seien. Im Anschluss an Gottesdienst und Agape seien dann Angehörige des öffentlichen Lebens, der Presse und der Kirchenleitung in einem Gasthof bewirtet worden.
Bei den (Weihnachts-)Geschenken an Mitarbeiter der Pfarre habe es sich um eine Anerkennung von...