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Steuersparmodell Arztpraxis?
Die unechte, mit dem Verlust des Vorsteuerabzugs verbundene Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte gemäß § 12 Abs. 3 i. V. m. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 führt dazu, dass große Investitionen, wie z. B. die Anschaffung von Gebäuden, ertragsteuerlich in der Regel um den Normalsteuersatz der USt von 20 % teurer kommen. Die damit verbundene finanzielle Mehrbelastung mag dazu verleiten, dass Mitglieder dieser Berufsgruppe Vertragsbeziehungen zu nahen Familienangehörigen eingehen, die in manchen Fällen einer steuerrechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
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Der Fall
Eine Ärztin (die Berufungswerberin) erwarb im Zuge einer freiwilligen Feilbietung im Jahr 1997 ein Grundstück von 1.802 m² um 2.840.000 ATS und verkaufte zwei Monate später einen Hälfteanteil an ihren Lebensgefährten um 160.000 ATS. Die Berufungswerberin und der Lebensgefährte errichteten auf dem nördlichen Grundstücksteil ihr privates Einfamilienhaus.
Im Jahr 1999 räumten die Berufungswerberin und der Lebensgefährte dem Vater der Berufungswerberin auf dem Grundstück mit eigenem Vertrag ein Superädifikat gemäß § 435 ABGB ein, das auch im Grundbuch ersichtlich gemacht wurde. Mit schriftlichem Mietvertrag vermietete...