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BFGjournal 5, Mai 2010, Seite 200

Anhängige Amtsbeschwerden

Angela Stöger-Frank

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-G/09; beim VwGH anhängig unter 2010/15/0069
Auswärtige Berufsausbildung an der Golf-HAK Stegersbach
Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung für den damals 16-jährigen Sohn des Berufungswerbers wurden als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs. 8 EStG anerkannt, da aufgrund des Ausbildungsprogramms von Handelsakademien im Nahbereich eine Vergleichbarkeit mit einer Handelsakademie, die ein spezielles Ausbildungsprogramm für den Golfsport bietet, nicht vorlag (siehe auch , betreffend Schihandelsschule).
Das Finanzamt ist allerdings der Meinung, durch den Besuch der Golf-HAK wird keine weitere Berufsausbildung erlangt, sondern es werden bloß die Voraussetzungen zum Beginn einer Lehre geschaffen, die auch auf andere Art und Weise erreichbar seien. Außerdem sei die Vorbereitung zur Golf-Pro-Ausbildung ebenso bei einem Golfclub im Einzugsbereich des Wohnortes möglich.
-G/08; beim VwGH anhängig unter 2010/16/0069; -G/09; beim VwGH anhängig unter 2010/16/0070
Schenkungssteuer: keine Annahme einer gemischten Schenkung bei land- und forstwirtschaftlichen Übergaben
Laut UFS ist Tatbestandsmerkmal der Ausnahmebes...

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