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BFGjournal 5, Mai 2010, Seite 200
Anhängige Amtsbeschwerden
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; beim VwGH
anhängig unter 2010/15/0069
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Auswärtige Berufsausbildung an der Golf-HAK
Stegersbach
Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung für den damals 16-jährigen Sohn des Berufungswerbers wurden als außergewöhnliche Belastung nach § 34 Abs. 8 EStG anerkannt, da aufgrund des Ausbildungsprogramms von Handelsakademien im Nahbereich eine Vergleichbarkeit mit einer Handelsakademie, die ein spezielles Ausbildungsprogramm für den Golfsport bietet, nicht vorlag (siehe auch , betreffend Schihandelsschule). Das Finanzamt ist allerdings der Meinung, durch den Besuch der Golf-HAK wird keine weitere Berufsausbildung ... |