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Vermindern „Kosten“, die einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit einem gesellschaftsteuerpflichtigen Vorgang entstanden sind, die Bemessungsgrundlage?
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Vermindern „Kosten“, die einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit einem gesellschaftsteuerpflichtigen Vorgang entstanden sind, die Bemessungsgrundlage? | |
-I/08 |
Der Fall
Eine AG führte im Jahr 2007 eine Kapitalerhöhung durch. Sie ersuchte, für Zwecke der Gesellschaftsteuer die Kosten des Börsegangs von 2.033.711 Euro von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, da eine mit der Kapitalansammlungsrichtlinie der Europäischen Union im Einklang stehende Interpretation des § 7 Abs. 1 Z 1 lit. a KVG zu dem Ergebnis führe, dass sämtliche mit der Ausgabe von jungen Aktien in Zusammenhang stehenden Lasten und Verbindlichkeiten, die der Gesellschaft aus der Einlage erwachsen, von der Einlage abzuziehen seien.
Die Entscheidung
Der UFS gab der Berufung statt. Nach Auffassung des EuGH hat das Unionsrecht Vorrang gegenüber innerstaatlichem Recht. Grundsätzlich haben die Richtlinien der EU erst nach ihrer Umsetzung durch die mitgliedstaatlichen Stellen Bedeutung für die Behörden, Gerichte und den Bürger. Doch unter bestimmten Voraussetzungen hat die Rechtsprechung den Richtlinien eine unmittelbare Wirkung zuerkannt, nämlich dann, wenn die Umsetzungsfrist abgelaufen i...