zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 5, Mai 2010, Seite 198

Vermindern „Kosten“, die einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit einem gesellschaftsteuerpflichtigen Vorgang entstanden sind, die Bemessungsgrundlage?

Hedwig Bavenek-Weber

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vermindern „Kosten“, die einer Kapitalgesellschaft im Zusammenhang mit einem gesellschaftsteuerpflichtigen Vorgang entstanden sind, die Bemessungsgrundlage?
-I/08
§ 2 Z 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 Z 1 lit. a KVG

Der Fall

Eine AG führte im Jahr 2007 eine Kapitalerhöhung durch. Sie ersuchte, für Zwecke der Gesellschaftsteuer die Kosten des Börsegangs von 2.033.711 Euro von der Bemessungsgrundlage abzuziehen, da eine mit der Kapitalansammlungsrichtlinie der Europäischen Union im Einklang stehende Interpretation des § 7 Abs. 1 Z 1 lit. a KVG zu dem Ergebnis führe, dass sämtliche mit der Ausgabe von jungen Aktien in Zusammenhang stehenden Lasten und Verbindlichkeiten, die der Gesellschaft aus der Einlage erwachsen, von der Einlage abzuziehen seien.

Die Entscheidung

Der UFS gab der Berufung statt. Nach Auffassung des EuGH hat das Unionsrecht Vorrang gegenüber innerstaatlichem Recht. Grundsätzlich haben die Richtlinien der EU erst nach ihrer Umsetzung durch die mitgliedstaatlichen Stellen Bedeutung für die Behörden, Gerichte und den Bürger. Doch unter bestimmten Voraussetzungen hat die Rechtsprechung den Richtlinien eine unmittelbare Wirkung zuerkannt, nämlich dann, wenn die Umsetzungsfrist abgelaufen i...

Daten werden geladen...