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NoVA: Anwendung des Bonus-Malus-Systems bei Import von Gebrauchtfahrzeugen
Im , BMF-010220/0230-IV/9/2009, wurde vertreten, dass von der Bonus-Malus-Regelung jene Gebrauchtfahrzeuge nicht tangiert sind, die vor dem im übrigen Gemeinschaftsgebiet bereits zugelassen waren. Von dieser Rechtsauslegung ist das BMF-010220/0317-IV/9/2009, abgegangen. Der UFS hatte in zwei Fällen zu prüfen, ob aufgrund der zwischen und herrschenden Rechtsauffassung des BMF eine NoVA-Pflicht aufgrund des Bonus-Malus-Systems des § 6a NoVAG 1991 eintrat.
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; , RV/0241-L/10 |
Der erste Fall ()
Es war unstrittig, dass im Oktober 2009 hinsichtlich eines in der Bundesrepublik Deutschland von einer Privatperson erworbenen und nach Österreich importierten PKW ein normverbrauchsteuerpflichtiger Vorgang verwirklicht wurde. Das Kraftfahrzeug wurde am in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassen. In Österreich erfolgte die erstmalige Zulassung am . Strittig war lediglich, ob für das gegenS. 196 ständliche Kraftfahrzeug das Bonus-Malus-System des § 6a NoVAG 1991 zur Anwendung gelangt. Die Finanzverwaltung ging davon aus, dass für den Bereich der emissionsabhängigen Abgabe nach § 6a NoVAG 1991 eine Vergleichsrechnung...