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Vorläufige Abgabenfestsetzung – Chance für die Rechtsrichtigkeit, Gefahr für die Rechtssicherheit
Der Liebhabereiverdacht, nicht selten unausgesprochen oder nur knapp dargelegt, wurde geradezu zum Standardfall für die Erlassung vorläufiger Bescheide. Dies eröffnet dem Finanzamt für lange Zeit die Möglichkeit der Totalrevision der Abgabenfestsetzung. Für den Abgabepflichtigen bedeutet es viele Jahre der Unsicherheit. Nach ständiger Judikatur des VwGH können rechtskräftig gewordene vorläufige Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist durch endgültige Bescheide ersetzt werden, auch wenn ein Grund für die Erlassung eines vorläufigen Bescheides nicht bestanden hat. Dies eröffnet der Abgabenbehörde die Möglichkeit, den vorläufigen Bescheid trotz Fehlens einer Ungewissheit im Sinn von § 200 BAO innerhalb der allgemeinen Verjährungsfrist nach jeder Richtung abzuändern. Liegt der vorläufigen Abgabenfestsetzung hingegen eine Ungewissheit im Sinn von § 200 BAO zugrunde, verlängert sich die Ersetzungs- bzw. Endgültigkeitserklärungsbefugnis gemäß der speziellen Verjährungsbestimmung des § 208 Abs. 1 lit. d BAO. Die Verjährung beginnt in diesen Fällen mit dem Wegfall der Ungewissheit zu laufen. Da vorläufige Bescheide meist erklärungsgemäß ergehen, werden sie selten bekämpft, obwohl sie ein großes Gefahrenpotenzial in sich bergen. D...