Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 5, Mai 2010, Seite 189

Anhängige Amtsbeschwerden

Angela Stöger-Frank

Tabelle in neuem Fenster öffnen
-I/08; beim VwGH anhängig unter 2010/16/0065
Kapitalverkehrsteuer: Sind die im Rahmen einer Kapitalerhöhung von der Kapitalgesellschaft getragenen Kosten des Börsegangs bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage abzuziehen?
Eine Aktiengesellschaft stellte einen Antrag auf Rückerstattung der Gesellschaftsteuer in Höhe von 20.337,11 Euro mit der Begründung, § 7 Abs. 1 Z 1 lit. a KVG stehe nicht im Einklang mit der Kapitalansammlungsrichtlinie der EU: Die Kosten des Börsegangs seien von der Bemessungsgrundlage abzuziehen. Der UFS hat dieser Berufung Folge gegeben (siehe dazu Bavenek-Weber, UFSjournal 2010, 198).
Das Finanzamt argumentiert, dass die gemeinschaftsrechtliche Bestimmung des Art. 5 Abs. 1 lit. a Kapitalansammlungs-RL so zu verstehen ist, dass nur Lasten und Verbindlichkeiten, die der Gesellschaft jeweils aus der Einlage selbst erwachsen, von den von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen in Abzug zu bringen sind. Es ergibt sich aus der Rechtsprechung des EuGH, dass nur solche Lasten und Verbindlichkeiten von der Einlage abzuziehen sind, die ihre Wurzel in der Einlage selbst und nicht im Vorgang der Kapitalerhöhung haben.
§ 2 Z. 1 i. V. m. § 7 Abs. 1 Z 1 lit. a KVG, Art. 5 Ab...

Daten werden geladen...