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BFGjournal 5, Mai 2010, Seite 175

Abzugsfähigkeit von Sponsorzahlungen als Betriebsausgaben

Petra Zech

Beruht eine Sponsorzahlung für eine Werbefläche auf einem Rennfahrzeug auf einem mündlichen Vertrag, dessen behaupteter Inhalt weder eindeutig noch im behaupteten Umfang der Rechnung entnommen werden kann und für dessen Durchführung keinerlei Beweise erbracht wurden, kann der Vertrag bereits unter Fremdverhaltensgrundsätzen dem Grunde nach steuerlich nicht anerkannt werden. Sind überdies private Motive (Sportbegeisterung, eigene Rennfahrertätigkeit) deutlich, eine Werbewirkung der Aufschrift für das Unternehmen hingegen nicht erkennbar, kann auch aus diesem Grund eine betriebliche Veranlassung der Zahlung nicht angenommen werden.


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Der Fall

Der Berufungswerber, ein Versicherungs- und Finanzierungsberater, machte im Berufungsjahr auf einem mündlichen Vertrag beruhende Aufwendungen in Höhe von 24.200 Euro für eine 7 x 40 cm große Werbefläche auf einem Rennfahrzeug eines deutschen Motorsportunternehmens als Betriebsausgabe geltend. Als Werbeaufschrift wurde laut Berufungswerber die Internetadresse eines Unternehmens gewählt, dessen Finanzprodukte von jener Firma vertrieben wurden, für die der Berufungswerber bis 30. 6 nichtselbständig, danach „selbständig“ tät...

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