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BFGjournal 4, April 2010, Seite 144

Zuwendung einer Liegenschaft an eine Privatstiftung: Stiftungseingangssteuer oder Grunderwerbsteuer sowie verfassungsrechtliche Fragen

Ernst Marschner

Der UFS hat die Zuwendung einer Liegenschaft auf eine Privatstiftung gegen Zurückbehaltung eines immerwährenden Fruchtgenusses sowie Pflegeleistungen als „entgeltliches“ Rechtsgeschäft angesehen und daher unter die Grunderwerbsteuer subsumiert. Die von der Berufsbewerberin vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) wurden nicht geprüft, da diese Entscheidung dem VfGH vorbehalten ist.


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-I/09; beim VfGH angefochten zu B 1473/09

Der Fall

Im Rahmen einer Nachstiftungsvereinbarung wendete der Stifter ein Einfamilienhaus unter Vereinbarung einer Gegenleistung der Privatstiftung zu. Die Gegenleistung bestand aus einem für den Stifter sowie jeweils dessen Rechtsnachfolger als Dienstbarkeit einzuräumenden, lebenslangen und unentgeltlichen Fruchtgenussrecht am Wohnhaus sowie der von der Stiftung abzusichernden häuslichen Pflege und Betreuung des Stifters. Das Fruchtgenussrecht wurde durch die Privatstiftung im Rahmen der Selbstberechnung mit 367.200 Euro sowie die Betreuungskosten wurden mit 4.000 Euro bewertet. Das Finanzamt setzte die Stiftungseingangssteuer vom dreifachen Einheitswert fest (2,5 % Steuer + 3,5 % Grunderwerbsteueräquivalent).

In der d...

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