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Kreative Fortbildung – Werbungskosten oder private Lebensführung?
Die mit dem viersemestrigen Kurs „Kreativtraining“ der zertifizierten Erwachsenenbildungseinrichtung MGT-Seminarinstitut in Wien verbundenen Aufwendungen stellen für eine Kindergartenpädagogin Werbungskosten dar, wenn der Kurs nicht im Einzelfall aus privaten Motiven besucht wird. Der Kurs eignet sich nicht für eine nennenswerte Verfolgung privater außerberuflicher Interessen, sondern ist darauf ausgelegt, den Kursteilnehmer zu lehren, die Kreativität anderer (in diesem Fall: Kinder) professionell zu fördern. Ein persönliches Interesse an kreativer oder künstlerischer Arbeit spricht nicht gegen einen Werbungskostenabzug, da der Kurs auf eine berufliche Tätigkeit ausgerichtet ist.
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Der Fall
Die Berufungswerberin ist gruppenführende Kindergartenpädagogin und besuchte im Jahr 2007 auf eigene Kosten das Seminar „Grundstufe Kreativtraining zur Mal- und Gestaltungstherapie“ beim MGT-Seminarinstitut, einer zertifizierten Erwachsenenbildungseinrichtung. Die Berufungswerberin ist auch als Künstlerin tätig und hat in ihrer Freizeit verschiedene Projekte mit Kindern und Jugendlichen durchgeführt.
Das Finanzamt ließ die Aufwendungen nicht zum Werbungskostenabzug zu, da ...