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BFGjournal 4, April 2010, Seite 138

Reisekosten für Schüleraustauschprogramm: kein sehr strenges Aufteilungsverbot bei gemischt veranlassten Reisen

Walter Aiglsdorfer

Strittig war im gegenständlich zu beurteilenden Fall die Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem „vorbereitendem Besuch für einen Schüleraustausch in Martinique“. Zur Vorbereitung eines Schüleraustauschs besuchten zwei Lehrer einer Schule die Partnerschule in Martinique. Diesbezüglich wurden von den Lehrern jene Aufwendungen als Werbungskosten beantragt, die nicht durch Zahlungen seitens „Sokrates“ abgegolten worden waren. Ziel dieses EU-Projekts „Sokrates“ (bzw. „Comenius“) war, das interkulturelle Bewusstsein in der europäischen Schulbildung zu fördern.


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Der Fall

Ein BORG plante, einen Schüleraustausch mit einer ausländischen Partnerschule im Rahmen eines Fremdsprachenprojekts mit dem Thema „Fairness im Sport“ durchzuführen. Als EU-Beauftragter der Schule wurde der Berufungswerber von seinem Dienstgeber angewiesen, den Schüleraustausch im Rahmen eines EU-Fremdsprachenprojekts mit dem Partnergymnasium in Martinique (Frankreich) vorzubereiten. Vor allem zur Abwicklung und sprachlichen Unterstützung wurde der Berufungswerber von einem Lehrerkollegen begleitet.

Die überwiegenden Kosten dieser Reise wurden ohne Beteiligung der Schule von „So...

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