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BFGjournal 4, April 2010, Seite 125
Anhängige Amtsbeschwerden – Teil I
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; beim VwGH anhängig unter 2010/13/0052 | Bewertung einer Baulücke Ein großes landwirtschaftlich genutztes Grundstück am Stadtrand Wiens wird im Jahr 2004 von einem Wohnbaufonds zu einem Baulandpreis erworben. Die Änderung der Widmung von Landwirtschaft zu Bauland erfolgte allerdings erst im Jahr 2006. Vor dem Ankauf gab es aber bereits einen Architektenwettbewerb über die bauliche Ausgestaltung des Grundstücks samt seiner Umgebung. Laut UFS fehlt mangels rechtskräftiger Flächenwidmung als Bauland die objektive Möglichkeit der Bebaubarkeit, womit zu diesem Zeitpunkt auch keine Prognose abgegeben werden kann, dass die Liegenschaft in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen wird. Für das Finanzamt hingegen rechtfertigen die Tatsache des Ankaufs durch einen Wohnbaufonds und die bauliche Entwicklung in der Umgebung die Zurechnung zum Grundvermögen ab dem . | |
-G/07; beim VwGH anhängig unter 2010/16/0017 | Gebühren bei Bestätigung über die Zuzählung eines Darlehens? In dem vorliegenden Fall liegt eine Doppelvertretung vor: X ist Geschäftsführer-Gesellschafter sowohl der Schuldner-GmbH als auch der Gläubiger-GmbH... |