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Einkommensteuerfreiheit von Sachzuwendungen des Arbeitgebers
Der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, wie etwa einem Betriebsausflug oder einer Weihnachtsfeier, sowie dabei empfangene Sachzuwendungen sind unter bestimmten Voraussetzungen lohn- bzw. einkommensteuerfrei. Dass dieser Befreiungstatbestand allerdings – zumindest nach früherer Rechtslage – Tücken in sich bergen kann, zeigt ein Fall, in dem der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bei der Weihnachtsfeier Autobahnvignetten schenkte. Zu beachten ist weiters, dass nach dem Gesetzeswortlaut eine Betriebsveranstaltung stattfinden muss, sodass eine formlose Übergabe nicht ausreichend sein wird.
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Der Fall
Bei einer Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, dass Dienstnehmer anlässlich der betrieblichen Weihnachtsfeier im Jahr 2002 Autobahnjahresvignetten erhalten hätten, die vom Arbeitgeber als gem. § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 einkommensteuer- und gem. § 41 Abs. 4 lit. c FLAG 1967 beitragsfrei behandelt worden seien. Das Prüfungsorgan vertrat hiezu die Auffassung, dass das Schenken der Vignetten kein Sachgeschenk sei und somit die Befreiung nach § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 nicht Platz greife. Das Finanzamt nahm daher den Steuerpflichtigen mit Haftungs- und Abgabenbescheiden gem. § 82 EStG 1988 als haftenden Arbeitgeber bzw. Abgabenschuld...