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BFGjournal 1, Jänner 2010, Seite 36

Verjährung im Zollrecht – materielles Recht oder Verfahrensrecht?

Josef Gutl

In einem Erkenntnis aus dem Jahr 2008 hat der VwGH – gestützt auf Judikatur des EuGH – seine bisherige Rechtsprechungslinie verlassen und die (Verjährungs-)Bestimmung des Art. 221 Abs. 3 ZK als materiellrechtliche Norm angesehen. Der Frage, ob die Verjährung im Zollrecht materiellrechtlicher oder verfahrensrechtlicher Natur ist, kommt entscheidende Bedeutung für die Praxis zu: Davon nämlich hängt es ab, welche Fassung der Verjährungsregeln im konkreten Fall anzuwenden ist.

VwGH: Verjährungsbestimmung als materielles Recht

Mit Erkenntnis vom , 2005/16/0083, hat der VwGH Folgendes festgestellt:

„Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom , Rs. C-201/04, Molenbergnatie NV, ausgesprochen hat, verjährt mit dem Ablauf der in Art. 221 Abs. 3 Zollkodex (nachfolgend ZK) vorgesehenen Frist, vorbehaltlich der in dieser Vorschrift vorgesehenen Ausnahme, der Anspruch auf Entrichtung der Zollschuld, was der Verjährung der Schuld selbst und damit ihrem Erlöschen gleichkommt. Daher ist Art. 221 Abs. 3 ZK – anders als Art. 221 Abs. 1 und 2 ZK – als materiellrechtliche Bestimmung anzusehen.

Aus diesem Urteil folgt, dass eine Zollschuld nur den zum Zeitpunkt ihrer Entstehung gel...

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