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Rechtsnatur behördlicher Eintragungen in das elektronische Abgabeninformationssystem der Finanzverwaltung und Verfahren vor dem UFS
Welche Rechtsnatur haben Eintragungen in die elektronische Datenbank der Finanzverwaltung? Inwieweit haben diese gespeicherten Daten Auswirkungen auf das kontradiktorische Verfahren? In einem obiter dictum beschäftigt sich der UFS mit dieser Frage. Die entschiedene Rechtsfrage selbst ist für die Praxis hingegen von weitaus geringerer Bedeutung.
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Der Fall
Mit Bescheid vom wurden vom zuständigen Finanzamt infolge eines Vollstreckungsverfahrens Gebühren bzw. ein Auslagenersatz gemäß § 26 AbgEO für eine erfolglose Amtshandlung festgesetzt. Am wurde eine weitere Kostenpflicht ausgesprochen.
In der dagegen eingebrachten Berufung brachte die Berufungswerberin vor, dass sie bis zum auf den Eingang des Geldes aus dem Verkauf der den ursprünglichen Bescheid betreffenden Liegenschaft habe warten müssen. Am sei der zuständige Sachbearbeiter gegen 8:00 Uhr früh ohne Vorankündigung vor der Tür gestanden und habe in weiterer Folge auch eine Vorladung für den geschrieben und ausgehändigt. Es sei unbegründet gewesen, einen Beamten zu ihr nach Hause zu schicken; eine kurze schriftliche Verständigung hätte ausgereicht, um der Vorladung nachzukommen.
Mit Berufungsvorentscheidung vo...