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Grundsteuerbefreiung für einen eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft fördernden Verein
Bei einem Verein, der eine – im Unterschied zu anerkannten Religionsgesellschaften – abgabenrechtlich nicht begünstigte religiöse Bekenntnisgemeinschaft förderte, ergab sich die Frage, inwieweit auch für ihn eine – anerkannten Religionsgesellschaften zustehende – Grundsteuerbefreiung anwendbar sei. Der UFS hat diese Befreiung der mittlerweile anerkannten Religionsgemeinschaft in verfassungskonformer Interpretation gleichsam rückwirkend berücksichtigt.
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-G/07 |
Der Fall
Ein Verein errichtete einen Saal, den er der Religionsgesellschaft Jehovas Zeugen zur Verfügung stellte. Gegen den betreffend dieses Grundstück bescheidmäßig festgesetzten Grundsteuermessbetrag für 2007 erhob der Verein Berufung, in der er ausführte, dass gemäß § 2 Z 5 lit. a, b und Z 6 Grundsteuergesetz 1955 (GrStG 1955) Grundbesitz, der u. a. dem Gottesdienst gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgesellschaften gewidmet sei, auch dann von der Grundsteuer befreit werde, wenn dieser von einer anderen Personenvereinigung zweckentsprechend benutzt werde. Da der Grundbesitz, auf dem ein Königreichssaal errichtet sei, für Gottesdienste der religiösen Bekenntnisgemeinschaft der Zeugen Jehovas verwendet werde, sei davon ausz...