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Einkünfte aus Auftritten in Österreich eines in der Schweiz ansässigen Künstlers mit abgeleitetem Wohnsitz in Österreich
Die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 EStG knüpft an einen Wohnsitz im Inland an. Auch ein abgeleiteter Wohnsitz stellt einen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar. Sofern dem in der Schweiz ansässigen Berufungswerber daher in Österreich die Wohnung seiner Ehegattin zur Verfügung stand, die er jederzeit für den eigenen Wohnbedarf nutzen konnte, ist auch von einem inländischen (abgeleiteten) Wohnsitz auszugehen, da ein Ehegatte aufgrund eherechtlicher Bestimmungen seinen Wohnsitz am Wohnsitz des anderen Ehegatten hat. Die in Österreich erzielten Einkünfte unterliegen daher der unbeschränkten Steuerpflicht.
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Der Fall
Der Berufungswerber ist Sänger und hatte im Streitjahr 2007 bis zum 31. Juli in der Schweiz ein durchgängiges Arbeitsverhältnis mit dem Konzert und Theater St. Gallen. Darüber hinaus erzielte er in diesem Zeitraum Einkünfte aus zwei Auftritten in Österreich, für die Abzugsteuer in der Höhe von 20 % entrichtet wurde.
Laut Auskunft des Zentralen Melderegisters des Bundesministeriums für Inneres hatte der Berufungswerber seinen Hauptwohnsitz vom bis in W (Österreich). Dabei handelte es sich nach Angaben des Berufungswerbers um eine Scheinmeldu...