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BFGjournal 1, Jänner 2010, Seite 20

Vergütungen von dritter Seite als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Johann Fischerlehner

Ein Vorteil wird dann für ein Dienstverhältnis gewährt, wenn er durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst ist. Das ist dann der Fall, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zurechnungsempfänger Arbeitnehmer dieses Arbeitgebers ist, der Vorteil also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis eingeräumt wird, und wenn sich die Leistung des Arbeitgebers im weitesten Sinn als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (). Im gegenständlichen Berufungsfall war strittig, ob eine ohne konkrete Gegenleistung geleistete Zahlung eines Dritten als Einkunft aus nichtselbständiger Arbeit steuerbar ist.


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Der Fall

Der Berufungswerber war im Jahr 2006 als handelsrechtlicher Geschäftsführer bei der österreichischen Tochter-GmbH eines deutschen Baukonzerns angestellt. Im Zuge des Verkaufs der Anteile der deutschen Konzernmutter an der österreichischen Tochtergesellschaft wurden dem Berufungswerber 284.985 Euro von der Konzernmutter bezahlt.

Der steuerliche Vertreter vertrat im Berufungsverfahren die Ansicht, dieser Zahlungsfluss sei keiner Einkunftsart zuz...

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