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BFGjournal 1, Jänner 2010, Seite 19

Aktuelle Parteienbeschwerde

Angela Stöger-Frank

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; -F/08
Weiterhin kein Vorsteuerabzug für den Opel Zafira!
Der VwGH hat die Beschwerde gegen die Entscheidung des -F/08, mit Erkenntnis vom , 2009/15/0184, gemäß § 35 Abs. 1 VwGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abgewiesen. Sämtliche Vorbringen des Beschwerdeführers (BMF-Liste der Kleinbusse, „7-Sitzer“ etc.) wurden abgewiesen. Unter anderem stellte der VwGH fest, dass sich das streitgegenständliche Fahrzeug zum entsprechenden Transport von mehr als sechs Personen über längere Strecken nicht eignet und insbesondere auch nicht das Gepäck einer solchen Anzahl beförderter Personen mitbefördert werden könne. Damit ist diese Sache endgültig abgeschlossen.Im fortgesetzten Verfahren war die UFS-Entscheidung zunächst beim VfGH angefochten und sodann an den VwGH abgetreten worden.
§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994, § 5 VO BGBl. II Nr. 193/2002

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