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BFGjournal 1, Jänner 2010, Seite 5

Methodenlehre und Rechtsfindung im Steuerrecht

Marco Laudacher

Das Steuerrecht bedarf als Rechtsmaterie, die überwiegend materielle Forderungen an den Normunterworfenen enthält, im engeren Bereich der Rechtsfindung einer objektiv nachvollziehbaren Vorgangsweise. Wer sich als Finanzrichter betätigt, verzeichnet abwechselnd kritische Reaktionen des BMF und der Finanzverwaltung oder der Steuerpflichtigen und ihrer Berater sowie der akademischen Lehre. Das liegt in der Natur der Sache und ist in der Regel auch nur Anzeichen dafür, dass der UFS seiner Rolle als neutraler Schiedsrichter nachgekommen ist.

Allgemeines

Spannungsfelder richterlicher Tätigkeit

Die Tätigkeit des (Finanz-)Richters ist von unterschiedlichsten Spannungsfeldern geprägt. Einerseits ermöglicht die garantierte Unabhängigkeit die grundsätzliche Freiheit der Rechtsfindung. Die richterliche Unabhängigkeit ist dabei weder Selbstzweck noch Grundrecht des Richters, sondern dient dem Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege. Sie führt zur richterlichen Verpflichtung und Verantwortung, das Recht rational und systematisch abzuleiten und die Entscheidung auch methodisch begründet abzusichern. Beliebiges Verhalten im Entscheidungsbereich wäre ein grober Missbrauch, der die rechtliche un...

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