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ASoK 2, Februar 2019, Seite 72

Abgabenrechtliche Behandlung weisungsfreier, nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter‑Geschäftsführer

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Das BFG hat in der angeführten Entscheidung einerseits bestätigt, dass die schuldrechtliche Weisungsfreiheit eines nicht wesentlich (nicht mehr als 25 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers für den Ausschluss eines steuerlichen Dienstverhältnisses ausreicht (zur dementsprechenden Judikatur des VwGH vgl zB die Praxis-News vom Februar 2017, ASoK 2017, 74 f).

Andererseits wird klargestellt, dass nicht nur die Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG (Gewerbescheininhaber; siehe dazu die Praxis-News vom Mai 2017, ASoK 2017, 197 f), sondern auch jene nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG (Gesellschafter-Geschäftsführer einer kammerangehörigen GmbH, die nichts als echte Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG versichert sind) der Verpflichtung zur Entrichtung von Lohnnebenkosten entgegensteht.

Rubrik betreut von: Alfred Shubshizky
Mag. Alfred Shubshizky ist Steuerberater in Linz.
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