Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgabenrechtliche Behandlung weisungsfreier, nicht wesentlich beteiligter Gesellschafter‑Geschäftsführer
.
Das BFG hat in der angeführten Entscheidung einerseits bestätigt, dass die schuldrechtliche Weisungsfreiheit eines nicht wesentlich (nicht mehr als 25 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers für den Ausschluss eines steuerlichen Dienstverhältnisses ausreicht (zur dementsprechenden Judikatur des VwGH vgl zB die Praxis-News vom Februar 2017, ASoK 2017, 74 f).
Andererseits wird klargestellt, dass nicht nur die Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 1 GSVG (Gewerbescheininhaber; siehe dazu die Praxis-News vom Mai 2017, ASoK 2017, 197 f), sondern auch jene nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG (Gesellschafter-Geschäftsführer einer kammerangehörigen GmbH, die nichts als echte Dienstnehmer nach § 4 Abs 2 ASVG versichert sind) der Verpflichtung zur Entrichtung von Lohnnebenkosten entgegensteht.