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Umsatzsteuerliche Behandlung der Ausbildungsflüge im Rahmen der Privatpilotenausbildung
Der ermäßigte Steuersatz für Personenbeförderung kann für Ausbildungsflüge zur Erlangung der Privatpilotenlizenz nicht angewendet werden. Bei der Personenbeförderung steht als Hauptzweck eine der Raumüberwindung dienende Fortbewegung von Personen im Vordergrund. Übungsflüge zur Erlangung der Privatpilotenlizenz dienen jedoch nicht in erster Linie der Raumüberwindung, sondern der Vermittlung von Fertigkeiten; die dabei stattfindende Raumüberwindung stellt lediglich einen Nebeneffekt dar.
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Der Fall
Ein im Jahr 2001 gegründeter erwerbswirtschaftlicher Verein betrieb im Streitzeitraum eine Flugschule und veranstaltete Ausbildungskurse zur Erlangung des Privatpilotenscheins. Ausdrücklich bekanntgegebenes Ziel des Vereines war, Interessenten eine möglichst kostengünstige Ausbildung zum Privatpiloten zu ermöglichen. Neben den erforderlichen Theorieeinheiten wurde auch mit den im Eigentum des Vereins stehenden Kleinflugzeugen die Absolvierung von Praxis- und Übungsflüge angeboten. Zusätzlich zur Privatpilotenausbildung wurden Rund- und Taxiflüge mit maximal drei Passagieren durchgeführt.
Sämtliche Erlöse aus durchgeführten Flügen wurden dem ermäßigt...