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BFGjournal 9, September 2009, Seite 342

Nachträgliche Überprüfung von Ursprungszeugnissen durch OLAF

Karl Heinz Klumpner

Bereits seit einiger Zeit herrscht unter Experten Uneinigkeit darüber, welche rechtliche Wirkung Mitteilungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (Office Européen de Lutte Anti-Fraude – OLAF) über Gemeinschaftsmissionen in Drittländer zur nachträglichen Überprüfung von dort ausgestellten Ursprungszeugnissen haben. Der UFS hatte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage zu befassen, inwieweit die vom OLAF festgestellten Unregelmäßigkeiten bei der Ausstellung von Präferenznachweisen auf ein Verschulden der drittländischen Behörden zurückzuführen sind und sich ein Importeur in der Gemeinschaft auf Vertrauensschutz berufen kann.


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-Z3K/09
Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK

Der Fall

Sachverhalt

Am hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1174/2005 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China erlassen. Daraufhin nahmen die Einfuhren manueller Palettenhubwagen mit Ursprung in Thailand in die Gemeinschaft sprunghaft zu. Da die Herstellungskapazitäten in diesem Land begrenzt sind, wurde eine Umgehung der Antidumpingzölle vermutet.

Zwischen dem 3. und wurde e...

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