zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 9, September 2009, Seite 333

Anhängige Amtsbeschwerden

Angela Stöger-Frank

Tabelle in neuem Fenster öffnen
; beim VwGH anhängig unter 2009/16/0135
Freibetrag gemäß § 15a ErbStG: Aufteilung bei mehreren Erwerbern
Laut Finanzamt richtet sich der Freibetrag gemäß § 15a Abs. 4 Z 3 ErbStG nach dem Beteiligungsverhältnis an der Firma, nicht jedoch am Sonderbetriebsvermögen. Ein Sonderbetriebsvermögen ist zwar Betriebsvermögen, ist aber kein Vermögen der Gesellschaft, sondern vom Mitunternehmer zur Nutzung überlassenes Vermögen.
Diese Auslegung berücksichtigt allerdings nicht, dass ein Betrieb in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft betrieben wurde und die Geschäftsräumlichkeiten vom Unternehmer als Sonderbetriebsvermögen genutzt wurden.
Laut UFS lässt die gesetzliche Formulierung „am erworbenen Vermögen“ die Auslegung, dass das gesamte erworbene Vermögen, das den Betrieb bildet, also auch das Sonderbetriebsvermögen, in die Berechnung des Gesamtwertes des übertragenen Betriebs und somit auch in die Aufteilung des Freibetrags einzubeziehen ist, zu.

Daten werden geladen...