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BFGjournal 9, September 2009, Seite 316

Außerbetriebliches Gesellschaftsvermögen: Herleitung des angemessenen (objekttypischen) Nutzungsentgelts

Martin Pröll

Die Finanzverwaltung geht in jüngster Zeit für den Fall einer gesellschaftsrechtlich bedingten Anschaffung/Herstellung einer auf individuelle Wohnbedürfnisse zugeschnittenen Immobilie durch die Kapitalgesellschaft von einer verdeckten Ausschüttung „an der Wurzel“ in Höhe der vollen Bruttoanschaffungs-/Bruttoherstellungskosten aus. Es bleibt abzuwarten, ob der VwGH dieser – den Ergebnissen des Salzburger Steuerdialogs 2008 gerecht werdenden – Vorgehensweise etwas abgewinnen kann oder ob er weiterhin an einer verdeckten Ausschüttung in Höhe der Differenz zwischen „fremdüblicher“ und tatsächlicher Miete festhält. Ungeachtet der Frage, wie sich der VwGH letztlich entscheidet, wird der Bestimmung eines objekttypischen Nutzungsentgelts für eine Abgrenzung zwischen betrieblicher und gesellschaftsrechtlicher Veranlassung eines Anschaffungs-/Herstellungs-/Sanierungsvorgangs große Bedeutung zukommen. Nachstehend wird der Frage nachgegangen, wie eine objekttypische Marktmiete – dem Stand der Wissenschaft entsprechend – hergeleitet werden kann.

Verdeckte Ausschüttung auf Anteilsinhaberebene (in Höhe der Differenz zwischen angemessenem und tatsächlichem Nutzungsentgelt)

Der VwGH-Rechtsprechung z...

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