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Krankheitskosten der Mutter
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Krankheitskosten der Mutter | |
Der Fall
Die Steuerpflichtige hatte für die Behandlungskosten ihrer Mutter in einer ausländischen Krankenanstalt einen Betrag von 18.271,50 Euro zu bezahlen. Da einerseits kein sozialversicherungsrechtliches Abkommen zwischen Österreich und dem ausländischen Staat bestehe und andererseits auch kein privater Versicherungsschutz vorgelegen habe, habe sie keinerlei Kostenersätze erhalten. Die Übernahme der Behandlungskosten sei zunächst aus der sittlichen Verpflichtung heraus geboten gewesen. Infolge des Todes der Mutter sei es auch nicht mehr zu einem Ersatz der übernommenen Kosten gekommen.
Die Entscheidung
Eine rechtliche Verpflichtung zur Tragung von Krankheitskosten unterhaltsberechtigter Personen ergibt sich aus der Bestimmung des § 143 ABGB, wonach ein Kind seinen Eltern und Großeltern unter Berücksichtigung seiner Lebensverhältnisse den Unterhalt schuldet, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht imstande ist, sich selbst zu erhalten.
Die Übernahme von Krankheitskosten eines über kein ausreichendes Einkommen verfügenden Elternteils stellt somit aufgrund der rechtlichen Unterhaltsverpflichtung eine außergewöhnliche Belastung dar, die in d...