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BFGjournal 8, August 2009, Seite 291

Zulassung von Fahrzeugen und Sicherung der Abgabenschuld

Walter Summersberger

Ein Abgabepflichtiger möchte seinen PKW zum Verkehr zulassen. Die NoVA ist entrichtet, die Erwerbsteuer nicht. Es wurde aber aufschiebende Wirkung im Zuge der Berufung zuerkannt. Steht einer Zulassung ein Rechtsgrund entgegen?


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Der Fall

Mit Eingabe vom stellte der Berufungswerber den Antrag auf „Freigabe der Zulassung“ für einen PKW. Dieser Antrag wurde von der Abgabenbehörde erster Instanz als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt führte dazu aus, dass einer Zulassung § 13 NoVAG und Art. 27 Abs. 1 der Binnenmarktregelung (BMR) entgegenstünden.

In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber aus, dass eine Umsatzsteuerschuld nicht entstanden sei, da ein innergemeinschaftlicher Erwerb eines neuen motorbetriebenen Landfahrzeugs nicht bewirkt worden sei. Wohl aus diesem Grund sei auch dem Antrag auf Aussetzung gemäß § 212a BAO hinsichtlich der mit Bescheid festgesetzten Umsatzsteuer nichts entgegengestanden. Der Berufungswerber führte weiter aus:

„Die Festsetzung der Umsatzsteuer als solche bzw. das Erfordernis der Entrichtung als Voraussetzung für die Freigabe zur Zulassung ist als Unbilligkeit zu betrachten, da der Berufungswerber nach be...

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