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Das Abgabenverfahren im Rechtsvergleich
Auch nach Einführung des UFS sind die Rufe nach Finanzgerichten in Österreich nicht gänzlich verstummt. Die Forderung nach Finanzgerichten erscheint auf den ersten Blick legitim, handelt es sich beim UFS doch „nur“ um eine Verwaltungsbehörde. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass das österreichische Rechtsschutzsystem in Abgabenangelegenheiten den Vergleich mit der deutschen Finanzgerichtsbarkeit nicht zu scheuen braucht. Das Verwaltungsverfahren vor dem UFS kann dem Rechtsschutzstandard der deutschen Finanzgerichte durchaus „das Wasser reichen“.
Gang des österreichischen Abgabenverfahrens
Das österreichische Abgabenverfahren weist einen zweistufigen Instanzenzug auf. Gegen jegliche Bescheide der ersten Instanz steht dem Steuerpflichtigen gem. § 243 BAO das Rechtsmittel der Berufung zur Verfügung. Die Berufung dominiert als einheitliches und universelles Rechtsmittel das Abgabenverfahrensrecht. Im Gegensatz zum allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht, das Rechtsmittel in den unterschiedlichsten Ausprägungen aufweist, wie etwa Berufung, Rekurs, Beschwerde, Einspruch und Vorstellung, kennt die BAO keine verschieden ausgeformten Rechtsschutzinstrumente.
Als devolutives Rechtsmittel begründe...