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BFGjournal 6, Juni 2009, Seite 238

Anhängige Amtsbeschwerden

Angela Stöger-Frank

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-K/08; beim VwGH anhängig unter 2009/15/0094
Sind Aufwendungen für Fahrten zur Heilbehandlung mit dem Kfz-Freibetrag für Körperbehinderte abgegolten?
Laut UFS ist es verordnungswidrig und unsachlich, einer gehbehinderten Person die Anerkennung nicht regelmäßig anfallender Kfz-Aufwendungen, die nachweislich im Zusammenhang mit Heilbehandlungsmaßnahmen stehen, mit der Begründung zu versagen, dass durch die Zuerkennung des Freibetrags gemäß § 3 Abs. 1 der VO bereits alle Mehraufwendungen für Fahrten mit diesem Kraftfahrzeug als abgegolten anzusehen sind.
Das Finanzamt hingegen ist der Ansicht, dass mit der Inanspruchnahme des pauschalen Freibetrags von 153 Euro gemäß § 3 Abs. 1 der VO über außergewöhnliche Belastungen durch eine gehbehinderte Person auch alle behinderungsbedingten Mehraufwendungen für Fahrten mit diesem Kfz abgegolten sind. Der Steuerpflichtige kann jedoch anstelle des Pauschbetrags die tatsächlichen Aufwendungen (somit auch die Fahrtkosten i. Z. m. einer Heilbehandlung) geltend machen.
§ 3 Abs. 1 und § 4 der VO über außergewöhnliche Belastungen, BGBl. Nr. 303/1996 i. d. F. BGBl. II Nr. 416/2001, LStR 2002, Rz. 847 und 851

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