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Wie wirkt sich ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss als Wohnbauförderung auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer aus?
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Wie wirkt sich ein nichtrückzahlbarer Baukostenzuschuss als Wohnbauförderung auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer aus? | |
Der Fall
Der Berufungswerber erwarb von einer Wohnbaugesellschaft eine Eigentumswohnung um einen vertraglich bestimmten Kaufpreis von 185.660 Euro. Laut Kaufvertrag wurde ein Teilbetrag durch den Baukostenzuschuss, also einen bei ordnungsgemäßer Einhaltung der Wohnbauförderungsbedingungen durch den Käufer nicht rückzahlbaren Betrag des Landes Wien nach § 15 WWFSG, gedeckt, und dieser wird der Verkäuferin direkt vom Land Wien geleistet. Das Finanzamt setzte vom Kaufpreis von 185.660 Euro die Grunderwerbsteuer fest. Nach Ansicht des Berufungswerbers ist der Baukostenzuschuss keine Gegenleistung; zumindest, solange nicht der Rückzahlungsfall eintritt. In einem solchen Fall entstehe die Grunderwerbsteuerpflicht erst bei Bedingungseintritt.
Die Entscheidung
Der UFS verwies auf das Erkenntnis des , woraus hervorgeht, dass bei einem vertraglich ziffernmäßig bestimmten Kaufpreis eine Bewertung des Kaufpreises gar nicht erforderlich ist, weil dieser mit einem vereinbarten Betrag bestimmt ist. Nach der Systematik ...