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BFGjournal 6, Juni 2009, Seite 223

Pkw-Auslandsleasing: Umsatzsteuerpflicht der Verwendung ab 2004

Thomas Krumenacker

Der UFS hat (neuerlich) ausgesprochen, dass eine Besteuerung der Ausgaben, die für einen im Ausland geleasten Pkw getätigt wurden (trotz Erstattungsanspruchs hinsichtlich der diesbezüglichen Umsatzsteuern), nicht auf die Bestimmung des § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d (ab 2004 lit. b) UStG 1994 zu stützen ist. Der UFS hat jedoch auch geprüft, ob nach einer anderen Bestimmung eine Besteuerung vorzunehmen ist.


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§§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. d (b), 3a Abs. 1a Z 1 UStG 1994

Der Fall

Die Berufungswerberin hat von einem deutschen Unternehmer ab einen Pkw geleast. Hinsichtlich der diesbezüglich in Rechnung gestellten deutschen Umsatzsteuern besteht (unstrittig) in Deutschland ein Erstattungsanspruch (der auch geltend gemacht wurde). Der Pkw wird zu 25 % privat genutzt. Das Finanzamt versteuerte die laufenden Leasingraten (netto) unter Hinweis auf § 1 Abs. 1 Z 2 lit. d (ab 2004 lit. b) UStG 1994. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde unter Bezugnahme auf das , Cookies World, sowie auf die UFS-Entscheidungen vom , RV/0957-L/04, sowie vom , RV/2297-W/05, damit begründet, dass die genannte Bestimmung in der 6. MwSt-RL keine Deckung findet.

Die Entscheidung

Mit Wirkung ab...

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