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BFGjournal 4, April 2009, Seite 154

Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrags und Verjährung – Fall 1

Johann Fischerlehner

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Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrags und Verjährung – Fall 1
§§ 209, 209a Abs. 1 und 2, 304 BAO

Der Fall

Mit Anbringen vom beantragte der Berufungswerber die Wiederaufnahme des gem. § 295 BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheids 1989 vom . Zur Begründung führte er an, es sei mit Bescheid vom festgestellt worden, dass der dem Einkommensteuerbescheid 1989 zugrunde liegende Bescheid bezüglich der Feststellung der Einkünfte gem. § 188 BAO einer bestimmten Personengesellschaft vom mangels gültigen Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehle und dieser somit keine normative Kraft entfalten könne. Es handle sich um einen Nichtbescheid. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheids als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und sei als tauglicher Wiederaufnahmegrund zu qualifizieren. Es wurde auch vorgebracht, dass die Verjährung noch nicht eingetreten sei.

Das Finanzamt hat diesen Wiederaufnahmeantrag zurückgewiesen, da er nicht rechtzeitig i. S. d. § 304 BAO eingebracht worden sei.

S. 155Die Entscheidung

Schon aus dem Wortlaut der Absätze 1 und 2 des § 209a BAO ergibt sich, dass diese den Eintritt der Verjährung nicht verhindern, sondern unter den dort genannten Vorauss...

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