zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 4, April 2009, Seite 153

Hat die Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Einfluss auf die gewährte Sonderform einer Zahlungserleichterung? – Fall 2

Hedwig Bavenek-Weber

Tabelle in neuem Fenster öffnen
Hat die Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Einfluss auf die gewährte Sonderform einer Zahlungserleichterung? – Fall 2

Der Fall

Der im Jahr 1980 verstorbene Erblasser hatte an die Berufungswerberin ein Vermächtnis auf Bezahlung eines monatlichen Betrags ausgesetzt. Der von der Berufungswerberin gestellte Antrag auf jährliche Abstattung der Erbschaftssteuer gemäß § 29 ErbStG wurde damals bewilligt. Die Berufungswerberin beantragte die Erlassung eines Abrechnungsbescheids gemäß § 216 BAO.

S. 154Die Entscheidung

Streitpunkt war, ob § 216 BAO nicht nur die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung, sondern auch den Fall betreffe, inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch einen bestimmten Tilgungstatbestand erloschen sei. Nach Ansicht der Berufungswerberin lag der Tilgungstatbestand – unter Hinweis auf Beiser, RdW 2008/521, 558 – darin, dass aufgrund der Aufhebung des Grundtatbestands des § 1 Abs. 1 ErbStG vom VfGH mit Erkenntnis vom , G 54/06 u. a., die Steuerpflicht gemäß § 29 ErbStG mit Ablauf des geendet hat. Der UFS wies den Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheids gemäß § 216 BAO mit der Begründung ab, dass es bei einem Abrechnungsbescheid ausschließlich um die Beurteilung von Meinungsverschiedenheiten zwis...

Daten werden geladen...