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Hat die Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Einfluss auf die gewährte Sonderform einer Zahlungserleichterung? – Fall 2
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Hat die Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Einfluss auf die gewährte Sonderform einer Zahlungserleichterung? – Fall 2 | |
Der Fall
Der im Jahr 1980 verstorbene Erblasser hatte an die Berufungswerberin ein Vermächtnis auf Bezahlung eines monatlichen Betrags ausgesetzt. Der von der Berufungswerberin gestellte Antrag auf jährliche Abstattung der Erbschaftssteuer gemäß § 29 ErbStG wurde damals bewilligt. Die Berufungswerberin beantragte die Erlassung eines Abrechnungsbescheids gemäß § 216 BAO.
S. 154Die Entscheidung
Streitpunkt war, ob § 216 BAO nicht nur die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung, sondern auch den Fall betreffe, inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch einen bestimmten Tilgungstatbestand erloschen sei. Nach Ansicht der Berufungswerberin lag der Tilgungstatbestand – unter Hinweis auf Beiser, RdW 2008/521, 558 – darin, dass aufgrund der Aufhebung des Grundtatbestands des § 1 Abs. 1 ErbStG vom VfGH mit Erkenntnis vom , G 54/06 u. a., die Steuerpflicht gemäß § 29 ErbStG mit Ablauf des geendet hat. Der UFS wies den Antrag auf Erlassung eines Abrechnungsbescheids gemäß § 216 BAO mit der Begründung ab, dass es bei einem Abrechnungsbescheid ausschließlich um die Beurteilung von Meinungsverschiedenheiten zwis...