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Hat die Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Einfluss auf die gewährte Sonderform einer Zahlungserleichterung? – Fall 1
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Hat die Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Einfluss auf die gewährte Sonderform einer Zahlungserleichterung? – Fall 1 | |
-I/08 |
Der Fall
Ende der 1980er-Jahre wurde ein lebenslanges Fruchtgenussrecht geerbt, der Antrag auf jährliche Abstattung der diesbezüglichen Erbschaftssteuer gestellt und 1989 vom Finanzamt gewährt. Die Berufungswerberin beantragte unter Verweis auf das Schenkungsmeldegesetz 2008 die bescheidmäßige Nullfestsetzung der jährlich zu zahlenden ErbS. 153 schaftssteuer ab dem mit der Begründung, dass die von ihr nach dem bezogene Rente von der Bedingung ihres Überlebens abhänge und ab diesem Zeitpunkt keine Erbschaftssteuer mehr zu erheben sei.
Die Entscheidung
§ 29 Abs. 1 ErbStG lautet: „Ist die Steuer vom Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen zu entrichten, so kann sie nach Wahl des Steuerpflichtigen statt vom Kapitalwert jährlich im Voraus vom Jahreswert entrichtet werden. Die Steuer wird in diesem Falle nach dem Hundertsatz erhoben, der sich nach § 8 für den gesamten Kapitalbetrag ergibt.“
Die Entscheidung befasst sich mit einer Frage, die in den parlamentarischen Materialien und in der Literatur kontrovers behandelt wu...