Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Flurbereinigung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Flurbereinigung | |
Der Fall
In einem Bescheid der Agrarbezirksbehörde wurde festgestellt, dass der Kaufvertrag (= Grundstückserwerb) auf dem landwirtschaftlichen Förderungsfonds- und Siedlungsgesetz beruht. Hier stand nicht das Überwiegen von begünstigten oder nichtbegünstigten Grundstücken infrage, sondern ob eine wesentliche Voraussetzung für die Grunderwerbsteuerbefreiung, nämlich ein entsprechender Feststellungsbescheid der Agrarbehörde, überhaupt gegeben ist.
Die Entscheidung
Im Gegensatz zum Flurverfassungsgesetz, das im Wesentlichen die bessere Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken fördert, sind nach dem landwirtschaftlichen Förderungsfonds- und Siedlungsgesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur landwirtschaftliche Siedlungsverfahren durchzuführen – mit dem Ziel der Schaffung und Erhaltung solcher bäuerlicher Betriebe, deren Erträgnisse allein oder in Verbindung mit einem Nebenerwerb einer bäuerlichen Familie einen angemessenen Lebensunterhalt nachhaltig sichern. Das landwirtschaftliche Förderungsfonds- und Siedlungsgesetz ist kein Ausführungsgesetz zum Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951,...