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BFGjournal 4, April 2009, Seite 149

Verjährungsfrist als materiellrechtliche Bestimmung?

Walter Summersberger

Der VwGH hat entschieden, dass es sich bei den Verjährungsbestimmungen nach dem Zollkodex um materiellrechtliche Normen handelt. Die gegen den Wirtschaftsbeteiligten geltend gemachten Abgabenansprüche sind somit in vielen Fällen nach den für die Partei günstigeren – derzeit nicht mehr geltenden – Verjährungsbestimmungen zu beurteilen. Das bedeutet eine deutliche Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung des VwGH. Ein Erkenntnis, das besonders im Lichte künftiger Änderungen der Verjährungsbestimmungen zu beachten ist und das zeigt, dass sich das Verfahren im Zollrecht im Vergleich zur BAO weiter verselbständigt.


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; -Z3K/02
Art. 20, 28 bis 36, 221 ZK, Art. 173 bis 177 ZK-DVO, Art. 5 VO (EG) Nr. 3223/94

Der Fall

Zwischen und wurden von der späteren Beschwerdeführerin Weintrauben aus der Türkei in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. Die Verzollung wurde antragsgemäß durchgeführt, und die entstandenen Abgaben wurden vorgeschrieben. Infolge einer Betriebsprüfung wurden die Zollabgabe nach Art. 201 ZK, Zinsen nach Art. 5 Abs. 4 VO (EG) Nr. 3223/94 und eine Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von rund 60.000 Euro nacherhoben (Art. 220 ZK). Da...

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