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BFGjournal 4, April 2009, Seite 135

Ist die Optionseinräumung oder erst der Aktienerwerb bei Optionsausübung ein geldwerter Vorteil?

Susanne Zankl

Stock Options sind eine Erscheinung der Entlohnung von Führungskräften. Die wesentliche Überlegung bei dieser Art der Entlohnung besteht in der Mitarbeitermotivation für ein klar definiertes Unternehmensziel. Gemäß § 15 EStG 1988 liegen Einnahmen vor, wenn dem Steuerpflichtigen Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten zufließen. Fraglich ist allerdings, zu welchem Zeitpunkt dem Dienstnehmer ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zufließt und damit eine Besteuerung auslöst.


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§§ 15, 25 Abs. 1 Z 1 lit. a, 78 Abs. 1, 82 EStG 1988

Der Fall

Mit Vereinbarung vom wurde dem Arbeitnehmer K. das Recht eingeräumt, eine bestimmte Anzahl von „veroptionierten Aktien“ (Anzahl abhängig vom Unternehmenswert zum Zeitpunkt der Optionsausübung) am Unternehmen der P-AG zu einem bestimmten Preis innerhalb einer bestimmten Ausübungsfrist zu erwerben.

Ziel war es, das Unternehmen der P-AG innerhalb der nächsten Jahre, spätestens bis , in eine solche wirtschaftliche und finanzielle Lage zu versetzen, dass die Aktien in den amtlichen Handel an der Wiener Börse eingeführt werden konnten.

Das Optionsrecht konnte nur innerhalb einer Ausübungsfrist eingeräumt werden. ...

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