zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFGjournal 3, März 2009, Seite 115

1. Leistung der „Großmuttergesellschaft“ an ihre „Tochtergesellschaft“, mit dem Auftrag, den Zuschuss an „ihre“ Gesellschaft (Enkelgesellschaft) weiterzuleiten?

Hedwig Bavenek-Weber

Tabelle in neuem Fenster öffnen
1. Leistung der „Großmuttergesellschaft“ an ihre „Tochtergesellschaft“, mit dem Auftrag, den Zuschuss an „ihre“ Gesellschaft (Enkelgesellschaft) weiterzuleiten?


Tabelle in neuem Fenster öffnen
2. Leistung der „Tochtergesellschaft“ an ihre Gesellschaft – aus Mitteln der „Großmuttergesellschaft“?

Der Fall

S. 116 Die Kapitalgesellschaft A (Großmutter) übergab an „ihre“ Kapitalgesellschaft B (Tochter) Mittel, um diese an eine voraussichtlich zur Realisierung eines bestimmten Vorhabens neu zu gründende Kapitalgesellschaft C (Enkelgesellschaft) weiterzuleiten. B führte Überweisungen durch, die bei C einer nicht gebundenen Kapitalrücklage zugeführt wurden. Es stellte sich aber heraus, dass die von B überwiesenen Mittel nicht von A stammten, sondern von dem Gesellschafter (B) selbst aus dessen eigener wirtschaftlicher Tätigkeit.

Die Entscheidungen

Nach § 2 Z 4 KVG unterliegen Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen (Zuschüsse etc.). Neben den Bestimmungen des KVG sind seit dem Beitritt Österreichs zur EU am auch die Bestimmungen der RL 69/335/EWG ...

Daten werden geladen...