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1. Leistung der „Großmuttergesellschaft“ an ihre „Tochtergesellschaft“, mit dem Auftrag, den Zuschuss an „ihre“ Gesellschaft (Enkelgesellschaft) weiterzuleiten?
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1. Leistung der „Großmuttergesellschaft“ an ihre „Tochtergesellschaft“, mit dem Auftrag, den Zuschuss an „ihre“ Gesellschaft (Enkelgesellschaft) weiterzuleiten? | |
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2. Leistung der „Tochtergesellschaft“ an ihre Gesellschaft – aus Mitteln der „Großmuttergesellschaft“? | |
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Der Fall
S. 116 Die Kapitalgesellschaft A (Großmutter) übergab an „ihre“ Kapitalgesellschaft B (Tochter) Mittel, um diese an eine voraussichtlich zur Realisierung eines bestimmten Vorhabens neu zu gründende Kapitalgesellschaft C (Enkelgesellschaft) weiterzuleiten. B führte Überweisungen durch, die bei C einer nicht gebundenen Kapitalrücklage zugeführt wurden. Es stellte sich aber heraus, dass die von B überwiesenen Mittel nicht von A stammten, sondern von dem Gesellschafter (B) selbst aus dessen eigener wirtschaftlicher Tätigkeit.
Die Entscheidungen
Nach § 2 Z 4 KVG unterliegen Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen (Zuschüsse etc.). Neben den Bestimmungen des KVG sind seit dem Beitritt Österreichs zur EU am auch die Bestimmungen der RL 69/335/EWG ...