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BFGjournal 3, März 2009, Seite 114

Alleinverdienerabsetzbetrag – Wohnsitz des Ehepartners in einem anderen EU-Staat

Martin Kuprian

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Alleinverdienerabsetzbetrag – Wohnsitz des Ehepartners in einem anderen EU-Staat

Der Fall

Der Steuerpflichtige ist deutscher Staatsbürger und bezog im Berufungsjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (ausschließlich) in Österreich. Aufgrund eines (zweiten) Wohnsitzes in Österreich besteht in Österreich unbeschränkte Steuerpflicht. Der Familienwohnsitz, wo die Ehegattin und die zwei Kinder leben, befindet sich in Deutschland; die Ehegattin bezog im Streitjahr nur geringfügige Einkünfte. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2005 wird die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrags beantragt.

Die Entscheidung

§ 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 fordert zur Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrags u. a., dass der Ehegatte unbeschränkt steuerpflichtig ist. Auch wenn die Regelung der direkten Steuern grundsätzlich in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt, hat der S. 115 EuGH wiederholt darauf hingewiesen, dass diese ihre Zuständigkeit unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts auszuüben haben. Das Gemeinschaftsrecht geht dem nationalen Recht vor. Die im Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaften enthaltenen Grundfreiheiten ...

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